Das DFB-Sportgericht hat Andreas Patz & Oliver Seitz im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss jeweils wegen unsportlichen Verhaltens zu einem Innenraumverbot für das nächste Ligaspiel des SSV Jahn belegt. Zudem muss Seitz darüber hinaus eine Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro zahlen.
Andi Patz hatte in der Nachspielzeit der Partie bei der SpVgg Greuther Fürth am vergangenen Freitagabend vom Unparteiischen Florian Lechner die Rote Karte aufgrund von unsportlichem Verhalten gesehen. Oli Seitz hatte sich nach Abpfiff der Partie unsportlich gegenüber einem der Schiedsrichterassistenten verhalten und diesem dabei mehrmals mit dem Zeigefinger auf Brust und Schulter getippt. Daraufhin sah er von Florian Lechner ebenfalls die Rote Karte.
Im Zuge eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seines Teams im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Die Trainer dürfen sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum dürfen sie mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.
Die beiden Trainer haben den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig. Andi Patz hatte sich nach dem Spiel bereits kurz zu seiner Roten Karte geäußert.