Zwischen dem 2. und 8. März hatten die Bürgerinnen und Bürger Regensburgs, die Bevölkerung Ostbayerns sowie alle Jahn Mitglieder die Möglichkeit über den künftigen Namen des Regensburger Fußballstadions zu entscheiden. Mit einem eindeutigen Ergebnis: Knapp 80 Prozent sprachen sich für „Jahnstadion Regensburg“ aus.
Über 27.000 Teilnehmer – die Wahl zum neuen Namen des Regensburger Fußballstadions zog die Stadtbevölkerung ebenso wie die gesamte Region in ihren Bann. Ende Februar hatten die Verantwortlichen der Stadt Regensburg sowie des SSV Jahn bekanntgegeben, dass die Bürgerinnen und Bürger die einmalige Gelegenheit haben würden, über einen wesentlichen Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens ihrer Heimat mitzubestimmen. Entscheidend dafür war ein entsprechender Stadtratsbeschluss.
Unter www.stadionname-ostbayern.de bestand dann ab der Nacht von Sonntag auf Montag (2. März) ab 0.01 Uhr die Möglichkeit zur Abstimmung. Schon am frühen Montagmorgen hatten diese über 3.000 Bürgerinnen Bürger genutzt und ihre Stimme hinterlegt. Im weiteren Verlauf kamen noch deutlich über 20.000 weitere hinzu.
Grundsätzlich waren bei der Wahl alle Regensburgerinnen und Regensburger, die gesamte Bevölkerung Ostbayerns (Einwohner der Städte und Landkreise in der Oberpfalz und Niederbayern) sowie auch Mitglieder des SSV Jahn mit einem Wohnsitz außerhalb der Region stimmberechtigt. Dazu zählten auch alle Kinder ab dem vollendeten 7. Lebensjahr. Um Betrugsversuchen Vorschub zu leisten, wurden bei der Abstimmung verschiedenste Absicherungen eingebaut: Alle entsprechenden Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse oder Mitgliedsnummer) mussten hinterlegt und deren Korrektheit bestätigt werden. Außerdem konnte nur teilnehmen, wer eine E-Mail-Adresse hinterlegt und einen an diese geschickte Bestätigungs-Link geklickt hatte. Neben einem Captcha-Dienst wurden zudem weitere technische Hilfsmittel eingesetzt, um unberechtigte Stimmabgaben (z.B. über Computer-Programme zu verhindern).
Letztlich ergab sich ein eindeutiges, auch über die verschiedenen teilnehmenden Gruppen hinweg einhelliges Meinungsbild: Jahnstadion Regensburg setzte sich mit deutlicher Mehrheit vor allen weiteren Namensvorschlägen durch.
Endergebnis Abstimmung:
(1) Jahnstadion Regensburg – 78,02 %
(2) Arena Regensburg – 15,62 %
(3) Ostbayern Stadion – 4,45 %
(4) Jahnstadion Ostbayern – 1,91 %
Nachfolgend die wichtigsten Informationen zum an die Vergabe des Namensrechtes anhängigen Vertrag zwischen der Stadt Regensburg und dem SSV Jahn.
Die Rechte des SSV Jahn:
- Recht zur kommerziellen Vermarktung der dem bisherigen Namensponsor zustehenden Bandenwerbeflächen oberhalb der letzten Sitzreihen der Netto-, andré- und Hans-Jakob-Tribüne
- Freie, nicht an einen Namensgeber gebundene Vermarktung der dem bisherigen Sponsor zustehenden Loge-Nummer 5 im Businessbereich an Spieltagen
- Recht zur kommerziellen Vermarktung der vom bisherigen Namenssponsor im Innern des VIP Gebäudes genutzten Werbeflächen
- Anbringung des Logos des SSV Jahn neben dem neuen Schriftzug an allen vier Außenfassaden des Stadions
- Gleichzeitig erhält die Stadt Regensburg das Recht, ihr Logo (Stadtschlüssel) ebenfalls neben dem neuen Namensschriftzug an den vier Außenfassaden anzubringen.
Gegenleistungen des SSV Jahn:
- Der SSV Jahn zahlt an die Stadt Regensburg für die ihm gewährten vertragsgegenständlichen Leistungen bei Zugehörigkeit zur 2. Bundesliga einen Betrag von 250.000 Euro pro Jahr.
- Bei Zugehörigkeit des SSV Jahn zur 3. oder einer niedrigeren Liga halbiert sich der Betrag auf 125.000 Euro.
- Bei Zugehörigkeit des SSV Jahn zur 1. Bundesliga verdoppelt sich der Betrag auf 500.000 Euro zuzüglich einer der Höhe nach noch zu verhandelnden jährlichen Dynamisierung.
- Vertragsbeginn: 1. Juli 2020
- Vertragsende: 30. Juni 2025
- Vertragsverlängerung um weitere fünf Jahre bis zum 30. Juni 2030, sofern sich die Parteien über eine angemessene wirtschaftliche Anpassung des Betrages für die 2. Bundesliga (250.000 Euro) einigen.
- Möglichkeit der erneuten Verlängerung um fünf Jahre bis zum 30. Juni 2035 ebenfalls unter der Voraussetzung, dass sich die Parteien wiederum über eine angemessene wirtschaftliche Anpassung des dann gültigen Betrages einigen.