Gemäß §18 der Satzung des SSV Jahn Regensburg e.V. hat der Aufsichtsrat des Vereins mit Frist zum 30. Juni einen Wahlleiter für die Aufsichtsratswahlen im Zuge der Mitgliederversammlung 2024 berufen. Professor Dr. Jan Bockemühl, anerkannter Rechtsanwalt, nahm die Benennung an.
Bis 1. August 2024 können Personen, die auf der Mitgliederversammlung für einen der insgesamt fünf neu zu wählenden Aufsichtsratsposten kandidieren möchten, nun ihre Bewerbungen in Schriftform beim Wahlleiter einreichen. Die Einreichung der Kandidatenbewerbungen soll dabei per E-Mail an die Adresse wahlleiter(at)ssv-jahn.de erfolgen. Für die Wahl zugelassen sind ausschließlich Mitglieder des SSV Jahn Regensburg e.V., die die in der Vereinssatzung geregelten Voraussetzungen erfüllen. Grundsätzlich muss es sich bei den Mitgliedern des Aufsichtsrates gemäß Satzung um Persönlichkeiten handeln, die aufgrund ihrer Ausbildung, ihres beruflichen und privaten Lebensweges sowie ihrer Erfahrungen und Kompetenzen in der Lage sind, die Arbeit des Vorstandes des SSV Jahn Regensburg e.V. zu überwachen und den Vorstand in wirtschaftlichen und finanziellen sowie grundsätzlichen Angelegenheiten zu beraten und zu unterstützen. Die schriftliche Bewerbung der Kandidaten muss diese Punkte erkennen lassen. Wünschenswert ist daher die Einreichung eines Bewerbungsschreibens samt Lebenslauf und zugehörigen Anlagen beziehungsweise Nachweisen. Im Zuge der Ladung zur Mitgliederversammlung wird der Wahlleiter dann alle bis 1. August bei ihm eingereichten Bewerbungen respektive Wahlvorschläge benennen.
Alle relevanten Informationen zur Funktion des Wahlleiters und zum Ablauf der Aufsichtsratswahlen können der Satzung des SSV Jahn Regensburg e.V. entnommen werden, die unter diesem Link in ihrer aktuellen Fassung einzusehen ist.